Nach Informationen der Tagesschau hat T-Online Kunden abgemahnt, die Programme (von Microsoft) zum Download bereit gestellt und somit gegen die Lizenz der jeweiligen Programme verstossen haben. Dies zeigt zum einen, dass die Verbindungsdaten der Benutzer analysiert werden, und zum anderen wirft es wieder die Frage auf, inwiefern Access Provider für die übertragenen Inhalte verantwortlich sind.
Browsen und keiner liest mit
Wir haben das Angebot erweitert, unsere Webseiten anzusehen. Es klappt nun auch eine Verbindung mittels https. Einfach ausprobieren: https://www.chaosdorf.de
Der Vorteil von https ist, dass die Inhalte verschlüsselt übertragen werden. Okay, die Seiten sind öffentlich, aber weiß denn jeder so genau, wo die übertragenen Daten mitgeloggt werden? Und vor allem, ob eine Aufteilung in öffentliche und private Daten stattfindet? Wenn nun so viele Pakete wie möglich verschlüsselt werden, haben es die Auswertemechanismen schwerer. Macht mit!
Auf den Seiten des CCC befinden sich weitere Informationen zu der Frage, warum https bevorzugt werden sollte.
Jetzt wird die Internetzensur staatlich verfügt
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat gestern damit begonnen, Sperrungsverfügungen gegen die nordrhein-westfälischen Zugangsvermittler (Access-Provider) zu erlassen, die Internet-Nutzern weiterhin Zugang zu zwei rechtsextremistischen Internet-Angeboten verschaffen (Pressemitteilung 42/2002 der Bezirksregierung Düsseldorf vom 08.02.2002).
Es handelt sich in der Verfügung 'nur' noch um zwei zu sperrende Seiten: um das Webangebot des Holocaust-Leugners und überzeugten Neo-Nazis Gary Lauck sowie den texanischen Service-Provider Stormfront (Heise Ticker 08.02.2002 16:09).
Die Bezirksregierung beschreibt in ihrer Pressemeldung die Hetze auf den betreffenden Seiten, auf denen z.B. "Judenseife" und "Zyklon B Kanister" zum Kauf angeboten würden. Das solche Dinge üble Nazipropaganda sind steht ausser Frage. Indes ist Zensur trotzdem der falsche Weg diese zu bekämpfen.
Wenn der Weg der technischen Zensur von Internetinhalten erst einmal gegangen ist, wissen wir nicht, was uns als nächstes vorenthalten wird.
Daher weisen wir hier nochmal auf auf die Anleitung zur Konfiguration der DNS-Einstellungen hin. Hier wird beschrieben, wie Seiten die vom eigenen Provider mittels einer Manipulation des Domain Name System (DNS) 'gesperrt' wurden wieder zugänglich gemacht werden können.
Weitere Informationen zum Hintergrund gibt es hier:
- Abschrift der Sperrungsverfügung
- CCC zur Internet-Zensur in NRW
- Berichte vom CCC Düsseldorf / Chaosdorf zum Zensuraufruf der Bezirksregierung im letzten Jahr
- Meldung zur Strafanzeige gegen die Bezirksregierung in dieser Sache
Wir werden über die weiteren Entwicklungen in dieser Frage berichten.