Im Jahr 2005 hat der Chaos Computer Club e.V. die Erklärung „Farbe bekennen gegen Rechts“ veröffentlicht. Eine zentrale Aufgabe des Staates ist es, die Freiheit aller Menschen zu gewährleisten und die unantastbare Würde des Menschen zu sichern und vor Herabwürdigung zu schützen.
Durch die politischen Ereignisse der letzten Jahre sehen wir es als notwendig an, diese Position für uns in der folgenden Unvereinbarkeitserklärung des Chaos Computer Club Düsseldorf / Chaosdorf e.V. deutlich zu formulieren.
Der Chaos Computer Club Düsseldorf (Chaosdorf e.V.) ist eine Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit sowie gesellschaftlicher Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt. Das Chaosdorf fördert den kritischen Umgang mit elektronischen Medien sowie den Risiken und Nebenwirkungen der elektronischen Kommunikation, die Verbreitung von freien Technologien und Standards sowie das Wissen um diese Entwicklung. Wir verstehen uns daher bei Themen mit technologischem Hintergrund als Vertreter der Zivilgesellschaft.
Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine Gesellschaft hinarbeitet, die auf Spaltung, Chauvinismus, Ausgrenzung, Bespitzelung und Nationalismus beruht, arbeitet gegen die humanistischen Grundsätze, die uns als Verein verbinden.
Der Chaos Computer Club Düsseldorf erklärt das Vertreten und Verbreiten von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die Verharmlosung der historischen, sowie aktuellen rechten Gewalt, für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft. Dazu zählt für uns die Mitgliedschaft in entsprechenden Gruppierungen, ebenso wie die Unterstützung derselben (etwa durch Mitarbeit im Wahlkampf oder bei Demonstrationen). Auch das Befürworten rechten Gedankenguts stellt für uns ein ‚No Go‘ dar und ist daher mit einer Mitgliedschaft im Chaosdorf nicht vereinbar.
Chaos Computer Club Düsseldorf / Chaosdorf e.V.
(gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.11.2018)